Mittlere Reife ist ein früher in Deutschland weit verbreiteter, heute offiziell nicht mehr benutzter Begriff (Ausnahme: Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern – letzteres führt ihn ab 2008 wieder ein) für einen Mittleren Bildungsabschluss.
Je nach Bundesland wird dieser Abschluss als Realschulabschluss (in den meisten Bundesländern), als Fachoberschulreife (Nordrhein-Westfalen und Brandenburg), Qualifizierter Sekundarabschluss Ⅰ (Rheinland-Pfalz), Sekundarabschluss Ⅰ – Realschulabschluss (Niedersachsen) oder Mittlerer Schulabschluss (Berlin, Saarland) bezeichnet.
Er ist im Regelfall der Abschluss an einer Realschule, einer Berufsfachschule (zum Beispiel in Baden-Württemberg), im Mittlere-Reife-Zug (der Begriff als solcher ist lediglich in Bayern üblich, der Sache nach gibt es ihn aber auch in anderen Bundesländern) einer Hauptschule (in Baden-Württemberg Werkrealschule), an einer Wirtschaftsschule in Bayern, oder an einer Gesamtschule nach Klasse 10. Die sogenannte Fachoberschulreife ist nicht mit dem Begriff der Fachhochschulreife zu verwechseln, da der mittlere Schulabschluss keinerlei Berechtigung zum Studium (Hochschulzugangsberechtigung) beinhaltet.
Der mittlere Schulabschluss ist die Voraussetzung zum Besuch von Schulformen der Sekundarstufe Ⅱ (Fachoberschulen (FOS), Berufsoberschulen (BOS), Berufskollegs (BK), Gymnasien usw.). Je nach Bundesland und Schulart ist die Aufnahme an einer weiterführenden Schule jedoch außerdem an einen bestimmten Notendurchschnitt gebunden. In einigen Bundesländern wird auch zwischen einem „normalen“ Abschluss, das heißt einem Abschlusszeugnis des 10. Schuljahrs, und einem „qualifizierten“ Abschluss (zum Beispiel Erweiterter Sekundarabschluss Ⅰ) unterschieden. Nur der Qualifizierungsvermerk berechtigt dann zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe.
Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist mittlerweile in allen Bundesländern mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an zentrale Prüfungen gebunden. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen fanden diese Prüfungen erstmalig am Ende des Schuljahres 2006/2007 statt, in den übrigen Ländern waren sie bereits eingeführt bzw. sind niemals abgeschafft worden, wie zum Beispiel in Thüringen. In etlichen Bundesländern sind Gymnasiasten davon ausgenommen, aber durchaus nicht in allen (so beispielsweise nicht in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg).
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Da Schulpolitik Ländersache ist, regeln in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Schulgesetze, Richtlinien und Erlasse, an welchen Schularten die Mittlere Reife/Fachoberschulreife erreicht werden kann.
Die Realschule führt nach der 10. Klasse zur Mittleren Reife. Nicht so in Berlin: mit Ende der 10. Klasse hat jeder Berliner den erweiterten Hauptschulabschluss. Erst mit Bestehen der MSA- Prüfungen erlangt der Berliner Schüler den Mittleren Schulabschluss (mittlere Reife).
An einer Hauptschule kann die Mittlere Reife erreicht werden, wenn der Schüler (bei entsprechend guten Noten) in einen Sonderzweig eingestuft wird:
An einer Gesamtschule kann die Mittlere Reife (in Nordrhein-Westfalen Fachoberschulreife genannt) mit dem Abschluss der 10. Klasse erreicht werden. Dabei wird unterschieden zwischen einem Abschluss mit oder ohne Zugangsberechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (in Nordrhein-Westfalen: Fachoberschulreife mit [FORQ] bzw. ohne Qualifikation [FOR]) In Berlin müssen zum Erlangen des mittleren Schulabschlusses (mittlerer Reife) verschiedene zentrale Prüfungen bestanden werden.
Am Gymnasium werden nach der 10. Schulklasse entweder Sonderprüfungen (für den Erwerb des Abiturs) durchgeführt oder es reicht das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 und damit der Erwerb des erweiterten Sekundarabschlusses Ⅰ als Nachweis für die Mittlere Reife. Seit 2007 werden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin und Niedersachsen die sogenannten Zentralen Abschlussprüfungen 10 durchgeführt. Diese Prüfungen sollen den Lehrstoff aus den Klassen 5–10 widerspiegeln.
Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung (Lehre) kann unter bestimmten Umständen ebenfalls zur Mittleren Reife führen, wenn weitere allgemeinbildende Unterrichtsfächer an der Berufsschule belegt werden und ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht wird.
Daneben gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten über den Zweiten Bildungsweg, beispielsweise per Fernunterricht, über die Abendrealschule oder über Sonderschulformen an beruflichen Schulen (zum Beispiel Berufskolleg). Voraussetzung hierfür ist der Hauptschulabschluss.
Ein vergleichbares Zeugnis wurde in der früheren DDR nach Abschluss der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule erreicht.
Abgänger der Klasse 10 - Zentrale Prüfungen (DDR-weit die gleichen Aufgaben) zur Mittleren Reife
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Die „Mittlere Reife“ wurde/wird auch als so genanntes „Einjähriges“ bezeichnet, in weit zurückliegenden Zeiten als „Abitur-Ⅰ“. Das „Reifezeugnis“ nach Abschluss des Gymnasiums war demnach das „Abitur-Ⅱ“.
Das Einjährige hieß so, weil junge Männer mit diesem Bildungsabschluss statt des normalen dreijährigen Wehrdienstes auf freiwilliger Basis (bei Selbstkostentragung für Unterkunft, Verpflegung, Uniform, Kaltwaffe und bei Reitenden Einheiten auch Pferd) nur ein Jahr dienten. Diese nannte man Einjährig-Freiwillige und die Mittlere Reife hieß „wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig-Freiwilligen Militärdienst“. Sie konnten danach Reserve-Unteroffizier und zum Teil auch Reserveoffizier werden. Diese Befähigung war auch Voraussetzung für den Besuch verschiedener Fachschulen und bestimmter Beamtenlaufbahnen (etwa dem heutigen Mittleren/Gehobenen Dienst vergleichbar), weshalb sie auch im allgemeinen Bildungsleben eine große Bedeutung hatte.
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