
Der Ausdruck Militärseelsorge bezeichnet die kirchliche Arbeit der beiden großen christlichen Konfessionen Deutschlands in der Bundeswehr.
Die evangelische und die katholische Militärseelsorge in Deutschland sind durch Staatskirchenverträge geregelt. Es handelt sich um eine der sog. „gemeinsame Angelegenheiten“ von Staat und Religionsgemeinschaften (res mixta).
Für die evangelische Kirche wurde 1957 ein Kirchenvertrag geschlossen; für den Bereich der katholischen Kirche gilt das Reichskonkordat aus dem Jahre 1933 zunächst weiter, daneben gibt es ein Gesetz über die Militärseelsorge vom 26. Juli 1957. Die Bestimmungen regeln die kirchliche Betreuung der Berufs- und Zeitsoldaten sowie der Wehrpflichtigen. Dieser Personenkreis gehört während der Dienstzeit nicht zu den örtlichen Gemeinden, sondern zu Militärkirchengemeinden, die von einem Militärseelsorger geleitet werden.
Der Militärseelsorger ist kein Soldat bzw. Kombattant und hat demzufolge auch keinen militärischen Rang. Er ist jedoch während seiner Dienstzeit Angehöriger der Streitkräfte, wird auch aus dem Bundeswehr-Haushalt besoldet, und trägt im Einsatz - wie die Soldaten - den Feldanzug. Statt eines Dienstgradabzeichens tragen die Militärseelsorger zum Feldanzug eine Dienstgradschlaufe mit einem Kreuz auf der Schulter. Sie stehen unter dem besonderem Schutz des Kriegsvölkerrechts. Um dem Militärseelsorger eine ungehinderte Amtsführung zu ermöglichen, hat er ausdrücklich keinen militärischen Vorgesetzten und ist auch nicht in die Hierarchie der Streitkräfte eingebunden.
Vorgesetzte der Militärgeistlichen und der ihnen zur Seite gestellten Pfarrhelfer in den einzelnen Wehrbereichen sind die Militärdekane, die wiederum dem an der Spitze der Militärseelsorge stehenden Militärbischof unterstellt sind. Es gibt je einen evangelischen und einen katholischen Militärbischof; sie üben dies Funktion im allgemeinen im Nebenamt aus.
Zentrale Verwaltungsbehörden sind das evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr und das katholische Militärbischofsamt.
Die Militärseelsorger werden (in der Regel für mindestens 6 Jahre) von ihren Landeskirchen bzw. Diözesen für diesen Dienst freigestellt. Dadurch soll eine intensivere Betreuung der Militärangehörigen (und deren Familien) vor Ort gewährleistet sein; die Militärpfarrer nehmen an Übungen und Auslandseinsätzen der Bundeswehr teil.
Es gab je einen evangelischen und katholischen Feldpropst der Armee,
evangelische und katholische Militär-Oberpfarrer (bei jedem Armeekorps ein Militär-Oberpfarrer),
evangelische und katholische Divisions- und Garnisonspfarrer,
sowie Anstaltsgeistliche.
Die Militärpfarrer zählten zu den oberen Militärbeamten im Offiziersrang; sie waren - wenn sie sich im Ornat befanden - von Unteroffizieren und Mannschaften militärisch zu grüßen.
Zu Militärgeistlichen wurden wahlfähige Kandidaten des Predigtamts oder bereits angestellte Geistliche ausgewählt.
In kleinen Garnisonen wurde die Militärseelsorge geeigneten Zivilgeistlichen nebenamtlich übertragen.
Die Militärgeistlichen waren sowohl den betreffenden Militärbefehlshabern als auch ihren geistlichen Oberen unterstellt.[1]
Siehe auch: Feldprediger, Seelsorge, Militärordinariat, Armeeseelsorger in der Schweiz
Militärische Organisationsbereiche: Streitkräftebasis | Zentraler Sanitätsdienst
Zivile Organisationsbereiche: Territoriale Wehrverwaltung | Rüstungsbereich | Rechtspflege | Militärseelsorge
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