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Eine Kunsthochschule ist eine künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule. In Deutschland haben einige Kunsthochschulen das Promotionsrecht im künstlerisch-wissenschaftlichen Bereich[1] und sind dann Universitäten gleichgestellt. Unter den Begriff fallen neben Kunsthochschulen im weiteren Sinn auch Musikhochschulen, Hochschulen für Schauspielkunst, Filmhochschulen und Hochschulen anderer Kunstsparten.
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Bei der Berufung von Professoren und Professorinnen wird im Gegensatz zu Universitäten keine Promotion und Habilitation vorausgesetzt. Stattdessen muss ein überragendes künstlerisches Lebenswerk vorliegen, das sich in der Regel in der Anerkennung in Fachkreisen und darüber hinaus manifestiert.
Die Fachbereiche sind nach fachspezifischen Erfordernissen der Lehre entweder strikt getrennt oder interdisziplinär untereinander verknüpft. Dabei können Traditionen und ökonomische Grenzen mitspielen. In bestimmten Fachbereichen kann der Studienplatz an Einzelunterricht, an eine kleine Gruppe oder eine bestimmte Klasse eines Professors gekoppelt sein, in anderen sind die Studenten in der Kombination des Lehrangebote für die eigene künstlerische Arbeit und in der Organisation ihres Studiums frei.
An Hochschulen für Bildende Kunst gibt es neben dem Studienangebot für freiberufliche Künstler auch Abschlüsse, die zu künstlerischer Tätigkeit in Medien, Design, Modedesign und Bühnenbild befähigen sollen. An einigen werden zudem Studiengänge für Restauratoren und Kunstpädagogen angeboten.
Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens und Abitur oder fachgebundener Hochschulreife. Bei nachweisbar überragender künstlerischer Befähigung sind bei den schulischen Voraussetzungen Ausnahmen möglich.
Kunsthochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes dienen der Weiterentwicklung der Kunst und der Wissenschaft durch Lehre und Forschung, insbesondere in der Verwirklichung künstlerischer Entwicklungsvorhaben. Sie bilden den künstlerischen und wissenschaftlichen Nachwuchs aus.
Kunsthochschulen können in günstigen Fällen zu Schnittstelle zwischen Kultur und Subkultur werden und Orte, an denen Kunst lebendig stattfindet und vermittelt wird. Solche Nischen jenseits der Gesetze des (Kunst-)Marktes sind manchmal eine Art Labor für neue Strömungen und Verknüpfungen im Bereich von Technik, Politik, Kunst, Ästhetik und Kultur.
Zur allgemeinen pädagogischen Grundlage gehört meist die Annahme, dass Studierende zu einer eigenen schöpferischen Arbeit und künstlerischen Identität finden, wenn sie ihre Individualität entdecken und entwickeln können, während sie künstlerische Techniken, Methoden und Forschungsstrategien lernen.
Das Studium an deutschen Kunsthochschulen führt zu unterschiedlichen Abschlüssen. Neben den üblichen Diplomgraden in persönlicher (z.B. Dipl.-Mus.-Päd. - Diplom-Musikpädagoge) oder häufig auch unpersönlicher (z.B. Dipl. Vis. Komm. - Diplom für Visuelle Kommunikation) Form bzw. Bachelor- und Mastergraden und Doktoraten existieren je nach inhaltlicher Ausrichtung Abschlussbezeichnungen wie Graduierter Künstler, Akademiebrief, Meisterschüler, Bühnenreife oder Konzertreife.
An einigen Hochschulen für bildende Künste gibt es Studiengänge, die - um ein Höchstmaß an künstlerischer Freiheit zu gewähren - ohne Hochschulprüfung und formalen Abschluss beendet werden. Dies war vor den achtziger Jahren sogar der Regelfall. Bei Einführung des Diploms wurde in Kunsthochschulkreisen befürchtet, sich durch fragwürdige Bezeichnungen wie Dipl.-Künstl. eher der Lächerlichkeit preiszugeben. Auch wurde betont, der Diplomgrad sei nur für die erfolglosen Absolventen wichtig, die sich damit auf Beamtenposten bewerben könnten, für die erfolgreichen aber sei er ohne Wert.
Der rechtliche Status von den Kunsthochschulen vergleichbaren Bildungseinrichtungen im Ausland variiert beträchtlich.
Im anglo-amerikanischen Ausland sind Kunsthochschulen meist als Fakultäten in den regulären Universitätsbetrieb integriert, in Dänemark‚ Frankreich oder Italien existieren die Kunsthochschulen als eigenständige Einrichtungen - die den Kulturministerien, nicht den Wissenschaftsministerien unterstehen - parallel zum Hochschulwesen und verleihen keine akademischen Grade, sondern eigene Diplome.
Die Ecole Nationale Supérieure des Beaux-Arts in Paris hat den Status einer Grande École. In Frankreich existieren parallel zur traditionellen Kunstakademie - der École des Beaux-Arts - seit Ende der sechziger Jahre im Zuge der 68er-Bewegung auch Fakultäten für Arts plastiques (bildende Künste) an den Universitäten. Der Begriff der "Arts plastiques" richtete sich als unter Einbeziehung von Anthropologie und Soziologie erweiterter Kunstbegriff bewusst gegen den traditionellen Begriff der "schönen Künste".
In Österreich führen alle bisherigen Kunsthochschulen die Bezeichnung Universität. In der Schweiz sind die Kunsthochschulen hingegen den jeweiligen Fachhochschulen zugeordnet.
Der ehemalige Sonderstatus von Kunstakademien im Verhältnis zu Universitäten war in einigen außereuropäischen Ländern übernommen worden. Viele Kunsthochschulen bieten heute begleitende Studien an, und Universitäten schaffen Studiengänge, die dem Studium an einer Kunsthochschule entsprechen. So gibt es etwa in Bangkok, Thailand, das Kunststudium an der ehemals nach traditionellen Fakultäten organisierten Chulalongkorn University ebenso wie an einer zur Universität ausgebauten Kunsthochschule, der Silpakorn University.
Die ersten Kunsthochschulen bzw. Kunstakademien in Deutschland wurden im 18. Jahrhundert von fürstlichen Landesherren gegründet. Künstler als Professoren sollten Studenten ausbilden, und mit dem Erfolg der Schulen zum Ruhm ihres Landes beitragen. Heute erfolgt die Berufung von Professoren auf Vorschlag der Lehrenden gegenüber den jeweils zuständigen Landesministerien.
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