Kulturnation


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Der Begriff der Kulturnation beschreibt eine Auffassung, die unter einer Nation eine Gemeinschaft von Menschen versteht, die sich durch Sprache, Traditionen, Kultur und Religion miteinander verbunden fühlen, also durch Kulturleistungen und nicht durch Abstammung. Die Kulturnation bildet sich auf Grund dieser gemeinsamen Kriterien durch ein Nationalgefühl aus. Sie ist einem Staat gedanklich vorgelagert und von staatlichen Grenzen unabhängig. Basis einer Kulturnation ist ein Volk. Dieser Begriff eines Volkes ist von dem politisch-rechtlichen Begriff des Staatsvolkes, der die Gesamtheit aller Staatsangehörigen eines Staates darstellt, zu unterscheiden. Wenn von Kulturnation gesprochen wird, versteht man unter dem Volk den Träger des Volkstums, unabhängig davon, in welchem Staat es lebt, in welchen Grenzen es lebt und unter welcher Herrschaft.

Dem gegenüber steht der Begriff der Politischen Nation, die sich ebenfalls nicht über ethnische Merkmale definiert, sondern die Verbindung ihrer Menschen über eine Rechtsgemeinschaft festlegt. Weil eine Rechtsgemeinschaft ausschließlich auf dem über den Staat verlautbarten (fingierten) "Willen" ihrer Mitglieder beruht (Volkssouveränität), spricht man hier von Willensnation oder Staatsnation. Typische Vertreter sind die Schweiz oder die USA.

Gelegentlich wird der Begriff Kulturnation auch zur Betonung der Ansicht benutzt, dass eine bestimmte Nation eine besonders wertvolle Kultur hervorgebracht habe und ihre Mitglieder besonders gebildet seien. Als besonders schmerzlich empfinden es beispielsweise Anhänger dieser Sichtweise, dass das Konzentrationslager Buchenwald nur wenige Kilometer von den Wirkungsstätten Goethes und Schillers in Weimar entfernt liegt.

Inhaltsverzeichnis

Die „deutsche Kulturnation“

Begriffsgeschichte

Der Begriff bürgerte sich Ende des 19. Jahrhunderts ein. Er wurde von Befürwortern einer weniger durch Politik und militärische Macht als durch Kulturmerkmale repräsentierten Nationsdefinition wie dem Historiker Friedrich Meinecke verwendet. Meinecke sah in den kulturellen Gemeinsamkeiten neben gemeinsamem „Kulturbesitz“ (z.B. die Weimarer Klassik) vor allem religiöse Gemeinsamkeiten. Von Volkstum ist bei ihm noch nicht die Rede. Damit bekommt der Begriff deutsche Kulturnation einen wertenden, und zwar die Deutschen aufwertenden Unterton (vgl. den Topos von den Deutschen als dem Volk der Dichter und Denker).

Der Begriff der Kulturnation steht im engen Zusammenhang mit dem Aufkommen des Nationalismus. Das Bewusstsein, eine Nation zu sein, bildete sich im 19. Jahrhundert zuerst bei Menschen mit gehobener Formalbildung, nicht bei der Masse der Bevölkerung. Das Bildungsbürgertum, später Burschenschaften und Turnvereine, waren die ersten, die Deutschland als bereits existierende geistig hoch entwickelte Nation betrachteten und angesichts der Fragmentierung Deutschlands in Kleinstaaten den Begriff der Nation als oppositionellen politischen Begriff verstanden. Sie wollten freie Deutsche sein und nicht mehr Untertanen in kleinen Fürstentümern mittelalterlicher Prägung.

Dabei stand das ethnische, von Anfang an tendenziell antisemitische Element noch nicht im Vordergrund: Als 1848 in der Frankfurter Paulskirche die Grundrechte diskutiert wurden, wurde festgelegt:

Jeder ist ein Deutscher, der auf dem deutschen Gebiet wohnt […] die Nationalität ist nicht mehr bestimmt durch die Abstammung und die Sprache, sondern ganz einfach bestimmt durch den politischen Organismus, durch den Staat […] das Wort "Deutschland" wird fortan ein politischer Begriff.

Die gescheiterte deutsche Revolution von 1848 verstand also Deutschland als politische Nation, nicht als ethnisch fundierte Gemeinschaft.

Das schließlich nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 gegründete Deutsche Reich definierte die Nation zunächst nicht neu. Das alte Staatsbürgerschaftsrecht seiner Gliedstaaten blieb bestehen. Das preußische Staatsbürgerrecht von 1842 war nicht ethnisch gewesen, es musste von der Realität des Zweivölkerstaates ausgehen, da Preußen gemeinsam mit Russland und Österreich-Ungarn Polen aufgeteilt hatte und deshalb viele ethnische Polen in Preußen lebten. Erst die Völkische Bewegung schuf die geistigen Grundlagen, die dem Begriff der Nation eine ethnische Bedeutung verliehen. 1913 wurde das ius sanguinis, das Abstammungsrecht, bei der Festlegung der deutschen Staatsangehörigkeit gesetzlich festgelegt. Die nationale Identität wurde damit von oben verordnet, es wurde nun einheitlich festgelegt, wer zum deutschen Volk gehörte und wer nicht, wer aus dem Volkskörper auszugrenzen war. Als „Schädlinge im deutschen Volkskörper“ wurden dabei von Nationalsozialisten die Juden identifiziert, ungeachtet ihrer Verdienste für die deutsche Kulturnation. Die Vorstellung einer bereits damals ethnisch verstandenen Kulturnation auf völkischer Grundlage hatte bereits am Vorabend des Ersten Weltkriegs zur inneren Einigung beigetragen.

Der Begriff in Deutschland heute

Quellenangaben
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Der deutsche Nationsbegriff ist heute nicht mehr der einer ethnisch verstandenen Kulturnation, die weder an einen Nationalstaat noch an eine demokratische Legitimation gebunden ist. Die Nation erarbeitet sich ihre „Werte“ im Wesentlichen demokratisch als positives Recht. Dies gilt für „Kultur“ im Sinn der Menge der Prozesse, die sich in einer Gesellschaft entwickelt haben. Die Nation definiert sich auch über ihre Kulturleistungen, von denen sehr viele von deutschen Juden erbracht wurden, und nicht nur über ethnische Kriterien.

Im § 6 Bundesvertriebenengesetz ist „Abstammung“ nur eines von mehreren Merkmalen der Volkszugehörigkeit: „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur [sic!] bestätigt wird.“ Die Schwierigkeiten der Integration von Menschen mit deutscher „Abstammung“ aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion zeigte, dass ethnische Zugehörigkeit als Merkmal zur Definition der Volkszugehörigkeit nicht ausreicht. Die Einführung von Integrationskursen zu Eingliederung von Einwanderern drängt die Bedeutung ethnischer Merkmale noch weiter zurück. In diesem Sinn gewinnt der Begriff der „Kulturnation“ eine entsprechend größere Bedeutung.

Literatur

  • Georg Schmidt: Friedrich Meineckes Kulturnation. Zum historischen Kontext nationaler Ideen in Weimar-Jena um 1800. In: Historische Zeitschrift 284, 2007, S. 597–622.






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