
Eine Kompensation (v. lat.: compensare für „ausgleichen“, „ersetzen“) ist der Angleich eines Zustandes durch Drittmittel. Dieser Begriff wird in unterschiedlichen Disziplinen gebraucht.
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Die Kompensation einer mangelhaften Organfunktion durch Mobilisierung eigener funktioneller Reserven oder durch Steigerung der Tätigkeit anderer Funktionspartner.
Die Kompensation einer physikalisch bedingt unsauberen Intonation bestimmter Musikinstrumente bei einzelnen Tönen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Blechblasinstrumenten, siehe Kompensationssystem.
Im Schach versteht man unter Kompensation einen Vorteil, der einen Spieler für einen anderweitigen Nachteil entschädigt. Häufig ist der Fall, dass ein Spieler freiwillig einen Materialnachteil in Kauf nimmt, etwa durch ein Gambit oder ein Qualitätsopfer, und dabei hofft, dass dieser durch positionelle Vorteile, etwa durch einen Freibauern oder durch Angriff, kompensiert wird.
Bereits in der antiken Philosophie tauchen kompensatorische Konzepte vor allem im anthropologischen Kontext aus, so etwa im Protagoras-Mythos Platons. Der Mensch wird hier im Vergleich zu den Tieren als unspezialisiertes Lebewesen mit entsprechenden Nachteilen kompensatorisch ausgestattet wie mit technischen Fähigkeiten und sozialen Tugenden.
Ausgehend von einem Gedanken Joachim Ritters wurde die gesellschaftliche Funktion der Geisteswissenschaften von einigen seiner Schüler (v.a. Odo Marquard, Hermann Lübbe) als Kompensation der abstrakten Geschichtslosigkeit der modernen Industriegesellschaft gekennzeichnet (Kompensationstheorie der Geisteswissenschaften). Insbesondere Marquard weitete diese Überlegung auf anthropologischer Grundlage zunehmend aus: Als hinfälliges und sterbliches Mängelwesen bleibt der Mensch ihm zufolge stets darauf angewiesen, seine konstitutionellen Unzulänglichkeiten durch eine Vielzahl von Hilfsmitteln zu kompensieren.
Kompensation (Psychologie): Ersatz oder Ausgleich von real vorhandenen oder vermeintlichen Mängeln durch andere Fähigkeiten. Ein Beispiel ist das Führen von Selbstgesprächen zum Ausgleich einer akustischen und/oder sozialen Reizarmut, zum Beispiel bei Isolationshäftlingen.
auch: Kompensatorische Erziehung. Förderung der kognitiven Fähigkeiten (z.B. Lesen, Schreiben, Sprechen) von Angehörigen finanziell und kulturell unterprivilegierte Gruppen, zum Ausgleich eines Defizits.
Wenn ein Bankhaus die Abwicklung von Käufen oder Verkäufen des selben Wertpapiers ohne die Wertpapierbörse durchführt.
Kompensationsgeschäfte:
Hauptartikel: Kompensationsgeschäft
Als Kompensationsfläche bezeichnet man ein Gebiet, dass als Ausgleich für zerstörte Lebensräume dient und ökologisch aufgewertet wird.
Der Begriff Kompensation steht für ein Entgegenwirken, vorzugsweise gegen unerwünschte Einflüsse.
Unter Blindleistungskompensation versteht man den Ausgleich von unerwünschtem, aber unvermeidlichem Bezug induktiver Blindleistung durch Einspeisung von entgegen wirkender kapazitiver Blindleistung mit dem Ziel, den Blindleistungsbezug insgesamt klein zu halten.
Da viele elektrische Lasten induktive Anteile haben (z. B. Motoren), benötigen sie induktive Blindleistung. Diese muss ohne Kompensationsanlage vom Energieversorger geliefert werden. Sie wird von den normalerweise eingesetzten Energiezählern nicht erfasst, da diese nur den Wirkanteil der elektrischen Energie messen. In den TAB (Technischen Anschlussbedingungen) der Netzbetreiber werden Kompensationsanlagen ab einer gewissen installierten induktiven Blindleistung vorgeschrieben. Mit Hilfe von Kondensatoren, welche parallel zur Anlage geschaltet werden, wird die induktive Blindleistung kompensiert. Die Blindleistung muss nun nicht mehr vom Energieversorger geliefert werden. Der Kunde "erzeugt" seine Blindleistung selbst. Die Kompensation erfolgt gewöhnlich auf einen cos phi zwischen 0,85 und 0,98.
Mittels Temperaturkompensation wird z. B. die unerwünschte Abhängigkeit eines elektrischen Widerstandes von der Temperatur ausgeglichen durch zusätzliche Verwendung eines Widerstandes mit gegenläufiger Temperaturabhängigkeit. Ein Kupferdraht erhöht seinen Widerstand mit steigender Temperatur; ein Heißleiter vermindert ihn. Durch eine Reihenschaltung heben sich die Einflüsse teilweise auf. Eine Anpassung der Einflüsse für möglichst vollständige Kompensation erfordert allerdings weiteren Schaltungsaufwand.
Kompensation ist eine der grundlegenden Methoden der Messtechnik. Sie arbeitet nach folgendem Prinzip: Die zu messende Größe wird mit einer Kompensationsgröße verglichen. Diese Größe ist physikalisch gleichartig, einstellbar und in ihrem Wert bestimmbar. Sie wird so lange nachgestellt, bis Gleichheit festgestellt wird (Abgleich). Der Wert der dabei eingestellten Kompensationsgröße ist der Messwert. In manchen Fällen ist noch ein Korrekturfaktor einzurechnen. In der für die Messtechnik grundlegenden Norm DIN 1319 wird diese Methode auch Nullabgleichs-Methode genannt.
Im Bereich der Vermögensdelikte, wie z.B. Betrug (§ 263 StGB) oder Untreue (§ 266) kann der Vermögensschaden / Vermögensnachteil deswegen entfallen, weil mit der Vermögensminderung ein Vermögensvorteil verbunden ist. Voraussetzung für diese Kompensation ist, dass der Vermögensvorteil unmittelbar / zugleich mit der Vermögensminderung einhergeht und wirtschaftlich gleichwertig ist. Abzugrenzen ist die Kompensation von dem nachträglichen Schadensausgleich.
Siehe auch: Kompensator
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