Gerätewagen Gefahrgut


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Fahrzeugdaten
Besatzung: 1 / 2
Löschpulver: 12 kg
Zul. Gesamtgewicht: je nach Bundesland
Antrieb: Straße/Allrad

Der Gerätewagen Gefahrgut (kurz: GW-G) ist ein Feuerwehrfahrzeug für den Einsatz bei Gefahrgutunfällen. Der Gerätewagen Gefahrgut dient der umfassenden Technischen Hilfeleistung nach Gefahrgutunfällen sowie zum Schutz von Mannschaft und Gerät. Auf dem Fahrzeug befinden sich die nötigen Mittel die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Mineralölen erforderlich sind.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Aufgaben des Gerätewagen-Gefahrgut sind:

  • Isolieren,
  • Niederschlagen,
  • Aufnehmen und
  • Beseitigen von Gefahrstoffen

Kurzbezeichnung und Funkrufname

Wie bei allen Feuerwehrfahrzeugen (in Deutschland) werden auch bei Gerätewagen die Haupteigenschaften in einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen beschrieben. Hierbei bedeuten

  • GW = Gerätewagen
  • G = Gefahrgut
  • Die Zahl entfällt, da dieses Fahrzeug nur noch in einer Größenordnung existiert.

Da die Funkrufnamen von Bundesland zu Bundesland variieren, siehe unter Funkrufname.

Ausrückeordnungen

Der GW-G rückt im Gefahrstoffzug unter anderem mit dem Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz (GW-A/S), Gerätewagen-Mess (GW-M) und Tanklöschfahrzeug aus.

Normung

Durch Neufassung der DIN 14555 Teil 12 im Jahr 2005 ist nur noch eine Ausführung des GW-G genormt.

Geschichte

Früher hat man 3 Größenordnungen unterschieden:

  • Gerätewagen Gefahrgut 1
  • Gerätewagen Gefahrgut 2
  • Gerätewagen Gefahrgut 3

GW-G nach Richtlinien einzelner Bundesländer

Mehrere Bundesländer haben schon vor Ausgabe der Normen für GW-G1, 2 und 3 im Jahr 1997 eigene Richtlinien zum Bau von GW-G erlassen, um der zunehmenden Bedeutung des Umweltschutzes in der Feuerwehr gerecht zu werden.

Bayern

In Bayern wurde 1988 eine Baurichtlinie für einen GW-G erlassen. Dieser hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 t. Mit Einführung des neuen GW-G nach DIN 14555-12 im Jahr 2005 wurde die Baurichtlinie zurückgezogen.

Niedersachsen

GW-G Niedersachsen

Die Technische Weisung Nr. 12 des Landes Niedersachsen beschreibt einen Gerätewagen mit Sonderausrüstung für den Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer Besatzung von 1/2. Dieser wird im Fachzug Gefahrgut eingesetzt. In Niedersachsen sind aber auch GW-G nach DIN verbreitet.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1989 einen GW-G mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer Besatzung von 1/1.

Rheinland-Pfalz

Zu den Gefahrgutzügen des Landes Rheinland-Pfalz gehört ein GW-G nach Technischer Richtlinie 1 (GW-G1 (RP)) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer Besatzung von 1/2. Alternativ kann auch der GW-G nach DIN eingesetzt werden.

Sachsen

In Sachsen gilt seit 1993 eine Verwaltungsvorschrift für einen 3,5-Tonner-GW-G (GW-G3,5).

Technischer Aufbau

Der Gerätewagen-Gefahrgut ist wie der ehemalige Gerätewagen Gefahrgut 2 meist in Form von LKW in Kastenbauweise realisiert.

Feuerwehrtechnische Beladung

Auf dem Gerätewagen Gefahrgut befindet sich keinerlei feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung, jedoch eine besonders umfangreiche Beladung zur Bewältigung von Gefahrstoffunfällen größeren Ausmaßes.

Siehe auch

Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland, Portal:Feuerwehr, Portal:Hilfsorganisationen/Themenliste Feuerwehr

Ähnliche Fahrzeuge: GW-Logistik 1 und 2, Gerätewagen Öl, Umweltlöschfahrzeug

Literatur

Weblinks

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