
| Fahrzeugdaten | |
|---|---|
| Besatzung: | 1 / 2 |
| Löschpulver: | 12 kg |
| Zul. Gesamtgewicht: | je nach Bundesland |
| Antrieb: | Straße/Allrad |
Der Gerätewagen Gefahrgut (kurz: GW-G) ist ein Feuerwehrfahrzeug für den Einsatz bei Gefahrgutunfällen. Der Gerätewagen Gefahrgut dient der umfassenden Technischen Hilfeleistung nach Gefahrgutunfällen sowie zum Schutz von Mannschaft und Gerät. Auf dem Fahrzeug befinden sich die nötigen Mittel die zur Durchführung von Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Mineralölen erforderlich sind.
Inhaltsverzeichnis |
Aufgaben des Gerätewagen-Gefahrgut sind:
Wie bei allen Feuerwehrfahrzeugen (in Deutschland) werden auch bei Gerätewagen die Haupteigenschaften in einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen beschrieben. Hierbei bedeuten
Da die Funkrufnamen von Bundesland zu Bundesland variieren, siehe unter Funkrufname.
Der GW-G rückt im Gefahrstoffzug unter anderem mit dem Gerätewagen Atemschutz/Strahlenschutz (GW-A/S), Gerätewagen-Mess (GW-M) und Tanklöschfahrzeug aus.
Durch Neufassung der DIN 14555 Teil 12 im Jahr 2005 ist nur noch eine Ausführung des GW-G genormt.
Früher hat man 3 Größenordnungen unterschieden:
Mehrere Bundesländer haben schon vor Ausgabe der Normen für GW-G1, 2 und 3 im Jahr 1997 eigene Richtlinien zum Bau von GW-G erlassen, um der zunehmenden Bedeutung des Umweltschutzes in der Feuerwehr gerecht zu werden.
In Bayern wurde 1988 eine Baurichtlinie für einen GW-G erlassen. Dieser hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 t. Mit Einführung des neuen GW-G nach DIN 14555-12 im Jahr 2005 wurde die Baurichtlinie zurückgezogen.
Die Technische Weisung Nr. 12 des Landes Niedersachsen beschreibt einen Gerätewagen mit Sonderausrüstung für den Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer Besatzung von 1/2. Dieser wird im Fachzug Gefahrgut eingesetzt. In Niedersachsen sind aber auch GW-G nach DIN verbreitet.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1989 einen GW-G mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und einer Besatzung von 1/1.
Zu den Gefahrgutzügen des Landes Rheinland-Pfalz gehört ein GW-G nach Technischer Richtlinie 1 (GW-G1 (RP)) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und einer Besatzung von 1/2. Alternativ kann auch der GW-G nach DIN eingesetzt werden.
In Sachsen gilt seit 1993 eine Verwaltungsvorschrift für einen 3,5-Tonner-GW-G (GW-G3,5).
Der Gerätewagen-Gefahrgut ist wie der ehemalige Gerätewagen Gefahrgut 2 meist in Form von LKW in Kastenbauweise realisiert.
Auf dem Gerätewagen Gefahrgut befindet sich keinerlei feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung, jedoch eine besonders umfangreiche Beladung zur Bewältigung von Gefahrstoffunfällen größeren Ausmaßes.
Feuerwehrfahrzeuge in Deutschland, Portal:Feuerwehr, Portal:Hilfsorganisationen/Themenliste Feuerwehr
Ähnliche Fahrzeuge: GW-Logistik 1 und 2, Gerätewagen Öl, Umweltlöschfahrzeug
|
|
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Beladeliste fehlt
Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. |
Why are we here?
All text is available under the terms of the GNU Free Documentation License
This page is cache of Wikipedia. History