Feldjäger


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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Eine Beschreibung der Jägertruppe der k.u.k. Armee findet sich unter k.u.k. Feldjäger.
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Als Feldjäger wird seit 1955 die Militärpolizei der Bundeswehr bezeichnet. Sie gehört entsprechend der aktuellen Bundeswehrstruktur der Streitkräftebasis an. Die Bundeswehr verfügt über 31 Feldjägerdienstkommandos.

Barettabzeichen

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben heute

Militärischer Ordnungsdienst

Der Militärische Ordnungsdienst soll die Vorgesetzten beim Überwachen, Aufrechterhalten und Wiederherstellen der Disziplin und soldatischen Ordnung unterstützen. Die Feldjäger verstehen sich ebenso als zentrale Ansprechstelle für alle Soldaten, die Hilfe benötigen. Darunter fallen folgende Aufgaben: Feldjägerstreifendienst, Einsatz bei Großveranstaltungen mit militärischer Beteiligung, Kontrollen in militärischen Liegenschaften, Unterstützen der Wehrdienstgerichte und sonstiger Justizorgane, Mitwirken beim Sammeln und Rückführen von Versprengten und von in Gewahrsam genommenen Personen, Mitwirken beim Sammeln und Transport von Kriegsgefangenen.

In multinationalen militärischen Einsätzen wird auf der so genannten „Arbeitsebene“ (d. h. unterhalb der Kommandoebene) traditionell der erste Kontakt zwischen Einheiten verschiedener Nationen über deren jeweilige Militärpolizeien hergestellt; diese Erfahrung hat auch die Feldjägertruppe in ihren verschiedenen Auslandseinsätzen gemacht. Wenngleich in dieser Form im „ständigen Auftrag“ nicht festgeschrieben, zählt diese Rolle wohl zum Aufgabenbereich Ordnungsdienst.

Militärischer Verkehrsdienst

Motorradstaffel der Feldjäger

Der Militärische Verkehrsdienst beinhaltet die Überwachung und Regelung des militärischen Straßenverkehrs und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Polizei. Die Kontrollen dienen der Sicherheit im Straßenverkehr sowie der Abwehr von Gefahren für die Streitkräfte. Der Militärische Verkehrsdienst gliedert sich in folgende Aufgaben: Erkunden und Kennzeichnen von Straßen, Aufnahme von Verkehrsunfällen mit Bundeswehrbeteiligung, militärische Verkehrskontrollen, militärische Verkehrsregelung, Begleiten und Kontrolle von militärischen Gefahrgut- oder Großraumtransporten, Mitwirken beim Planen und Überwachen des militärischen Straßenverkehrs, Einrichten eines Verkehrsleitnetzes inkl. Verkehrsleitpunkte, Regeln des Verkehrs im Spannungs- und Verteidigungsfall, soweit dies für die Erfüllung des Verteidigungsauftrages erforderlich ist.

Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben

Fahrzeug der Feldjäger

Bei der Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben werden Feldjäger eingesetzt, um Straftaten gegen die Bundeswehr zu verhindern und rechtswidrige Störungen der dienstlichen Tätigkeit zu beseitigen. Darüber hinaus können sie auch mit dem Schutz verbündeter Streitkräfte beauftragt werden. Feldjäger leisten außerdem Personen- und Begleitschutz für gefährdete Bundeswehrangehörige. Es gibt folgende Sicherheitsaufgaben: Absicherung von Operationszentralen in Gefechtsständen von Großverbänden, Personen- und Begleitschutz, Eskorten- und Lotsendienst, Absicherung von Besprechungen, Ausstellungen und Vorführungen, Überwachen von Liegenschaften der Bundeswehr, Mitwirken beim Schutz von Objekten, Schutz von Transporten sowie der Schutz von Veranstaltungen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit (zum Beispiel Feierliche Gelöbnisse).

Erhebungen und Ermittlungen

Geländegängiges Fahrzeug der Feldjäger

Der Aufgabenschwerpunkt Erhebungen und Ermittlungen umfasst die Aufnahme von folgenschweren Unfällen aller Art (Verkehrsunfälle, Luftfahrzeugunfälle sowie Unfälle mit Todesfolge von Soldaten), das Feststellen und Dokumentieren von Sachverhalten in dienstlichem Interesse, das Mitwirken bei der Aufklärung von Dienstvergehen (auf Ersuchen von Disziplinarvorgesetzten durch Spurensicherung und Sammeln sonstiger Hinweise) sowie die Suche nach unerlaubt bzw. eigenmächtig abwesenden und fahnenflüchtigen Soldaten. Hierfür werden in der Regel speziell ausgebildete Feldwebeldienstgrade in den jeweiligen Feldjägerdienstkommandos bereitgehalten.

Raum- und Objektschutz

Feldjäger wirken ebenfalls beim Schutz rückwärtiger Gebiete mit. Feldjägerkräfte können dabei in besonderen Lagen, zum Beispiel im Verteidigungsfall, in rückwärtigen Gebieten der Kampfzone zum Schutz von Objekten sowie zur Bekämpfung von Feindkräften beitragen. Feldjäger unterstützen den Schutz von besonders eingestuften Objekten, wie Gefechtsstände oder anderen Kommandobehörden durch Überwachung, Objektkontrollen oder Sicherung. Sie unterstützen weiterhin beim Schutz von Räumen die Maßnahmen der zuständigen Kommandobehörden, in ausländischen Einsatzgebieten der zuständigen Kommandeure. Dies dient dazu, Räume im nationalen Operationsgebiet wegen ihrer Bedeutung in eigener Hand zu behalten oder zu kontrollieren. Dabei sollen sie Einsätze des Gegners oder irregulärer Kräfte verhindern und die Zivilbevölkerung oder dort befindliche Anlagen und Einrichtungen vor dem Zugriff oder den Einwirkungen von Feindkräften schützen. Im Rahmen des Raum- und Objektschutzes könnten Diensthunde der Feldjägertruppe eingesetzt werden, um bei einer entsprechenden Verdachtslage Täter und Mittel (z. B. Sprengstoffe oder Waffen) aufzuspüren.

Einsatz bei unfriedlichen Menschenansammlungen

Die „Kontrolle von Menschenmengen und gewalttätigen Ausschreitungen“ oder auch Crowd and Riot Control (CRC) ist eine ebenfalls im Raum- und Objektschutz angesiedelte Aufgabe der Feldjägerkräfte. Hierbei werden speziell ausgebildete Feldwebeldienstgrade eingesetzt, um in Zusammenarbeit mit ebenfalls ausgebildeten Soldaten anderer Teilstreitkräfte, unter anderem den Marine- und Luftwaffensicherungskräften, unfriedliche Demonstrationen zu unterbinden. Das Hauptaugenmerk solcher Einsätze liegt bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, da sich dortige Demonstrationen sehr oft gegen die militärischen Einrichtungen der ausländischen Truppen richten. Andererseits kommen die Kräfte auch im Inland, zum Beispiel bei der Räumung von durch Demonstranten blockierte Kasernenzufahrten zum Einsatz. Im Rahmen der CRC werden ebenfalls speziell ausgebildete Feldwebeldienstgrade in Greif- und Rückholtrupps eingesetzt, welche die identifizierten Anführer der unfriedlichen Demonstrationen gezielt fassen und festsetzen sollen.

Gliederung

Die Feldjägertruppe gliedert sich in acht Bataillone: im Wehrbereich I:

im Wehrbereich II:

  • Feldjägerbataillon 251, Mainz
  • Feldjägerbataillon 252, Hilden

im Wehrbereich III:

  • Feldjägerbataillon 350, Berlin
  • Feldjägerbataillon 351, Leipzig

im Wehrbereich IV:

Die truppengattungsspezifische Ausbildung findet an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Sonthofen statt.

Uniform heute

Die Feldjäger tragen korallrote Barette mit dem preußischen Gardestern (Stern des Schwarzen Adlerordens) als Abzeichen. Die Kragenspiegel mit preußischer Litzenstickerei in der Waffenfarbe orange unterlegt; ebenso in orange die Vorstöße (Litzen) an den Schulterklappen. Je nach Einsatzart wird das sog. Weißzeug (weiße Koppel mit Gurt; weiße Stulphandschuhe) getragen. Nach Tradition des Säbeltragens hängt die Pistolentasche auf der linken Seite des Koppels. Das Weißzeug wurde inzwischen durch das „Schwarzzeug“ ausgetauscht, das aus der schwarzen Armbinde, die groß den MP-Schriftzug und darüber etwas kleiner den Schriftzug „Feldjäger“ zeigt, sowie einem schwarzen Koppel mit schwarzem Pistolenholster, Handschließentasche usw. besteht. Das Weißzeug bleibt der Feldjägertruppe jedoch für repräsentative Veranstaltungen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, wie etwa dem Großen Zapfenstreich und dem Eskortendienst erhalten.

Geschichte

Der Begriff „Feldjäger“ hatte ursprünglich nichts mit militärpolizeilichen Aufgaben zu tun, sondern bezeichnete Truppen, die sich aus waffenkundigen Forstleuten und Jägern zusammensetzten. In der Zeit nach den Napoleonischen Kriegen bis zum Ende des Dritten Reiches war die Bezeichnung „Feldgendarmerie“ für die Polizei im Militärdienst üblich.

Altpreußische Armee

Schon 1631 stellte der Landgraf Wilhelm V. von Hessen-Kassel eine solche Einheit in seiner Armee auf. Der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm, übernahm dieses Truppenteilkonzept einige Jahre später. Schon 1740 stellte Friedrich II. in Preußen Überlegungen zum Aufbau einer Feldjägereinheit auf. Zunächst aber wurden 1740 nur die „Jäger zu Pferde“ gegründet, die ab 1744 zwei Eskadrons bildeten. Das Feldjäger-Corps zu Pferde wurde zur Kolonnenführung und zur Erkundung, vereinzelt auch zur Verhütung von Desertion und Schmuggel.[1] 1744 wurden die Feldjäger zu Fuß gegründet. Bedeutung erlangte dieser Truppenteil im Vorfeld der Schlesischen Kriege. Die Einheit, die sich im Gelände orientieren konnte, war gewandt, zuverlässig und auch im Umgang mit Waffen geübter als die meisten regulären Truppenteile. Auch in den napoleonischen Kriegen hat sich diese „Truppe ohne Mannschaft“ bewährt. Vor allem als Späher und Kuriere waren sie überaus geschätzt.

Siehe Hauptartikel Altpreußische Feldjäger zu Fuß

Neupreußische Armee

Traditionelles Symbol der Feldjägertruppe ist der preußische Gardestern (Stern des von Friedrich I. gestifteten Schwarzen Adlerordens mit der Devise Suum cuique (lateinisch „Jedem das Seine“)

Auch in den napoleonischen Kriegen hat sich diese „Truppe ohne Mannschaft“ bewährt. Vor allem als Späher und Kuriere waren sie überaus geschätzt. Dennoch wurde das erste Regiment nach der vernichtenden Niederlage des altpreußischen Heeres (1806) aufgelöst, aus ihm ging aber das Garde-Jäger-Bataillon hervor (1808). Bis 1919, als das Feldjäger-Corps im Rahmen der Reduzierung der deutschen Truppen auf die Stärke von 100.000 Mann gemäß Versailler Vertrag aufgelöst wurde, waren Feldjäger sogar den deutschen Botschaften im europäischen Ausland als Kuriere zugeordnet.

Den aus dem militärischen Dienst ausgeschiedenen Mitgliedern wurde eine Übernahme in den Forstdienst garantiert. Nach Schulungen traten Mannschaftsdienstgrade meist in den unteren Forstdienst ein. Anzumerken bleibt, dass der Anteil der forstlichen Ausbildung, insbesondere bei den Offizieren des Corps, gegenüber der militärischen überwog. Die Offiziere studierten dabei an den Preußischen Forstakademien Eberswalde und Hannoversch Münden. Diese akademische Tradition des Königlich Preußischen Reitenden Feldjäger Corps (Emblem „RFC“) wurde nach der Auflösung des aktiven Corps 1919 durch die sogenannten Akademischen Feldjägergesellschaften zunächst in Eberswalde und Hannoversch Münden, nach 1945 nur noch in Hannoversch-Münden und seit 1970 in Göttingen weitergeführt. Traditionsnachfolger des Königlich Preußischen Reitenden Feldjäger Corps sind heute die Akademische Vereinigung Feldjäger (AVF) und Ihr Förderverein, der Feldjägerverein.

Da mit wachsender Truppenstärke nicht alle in den Forstdienst übernommen werden konnten, wandelte sich im Laufe der Zeit der Aufgabenbereich der Truppe. Sie wurde vollständig zu normaler Infanterie.

Die Funktion der Feldpolizei wurde von der Feldgendarmerie und somit von den einzelnen Feldgendarmen wahrgenommen. Durch französisches Vorbild bildete sich die Waffengattung erst zögerlich nach den napoleonischen Kriegen in Deutschland. Die Feldgendarmerie bestand in Deutschland bis zum Ersten Weltkrieg zumeist in Kriegszeiten und wurde erst bei der Mobilmachung aufgestellt. Eine erste Bedeutung erlangte die Truppe in den Kriegen 1866 und 1870/71. Zusammengesetzt aus zur Armee übergetretenen Landgendarmen und abkommandierten Unteroffizieren und Mannschaften berittener Einheiten bestand der hauptsächliche Verwendungszweck im Ordnungsdienst in der Etappe, dem Verkehrsdienst und auch sicherheitspolizeilichen Funktionen (z. B. Spionageabwehr).

Bei Kriegsbeginn 1914 gab es in Deutschland ca. 33 Einheiten der Feldgendarmerie, die im Verlauf des Krieges auf über 100 erweitert wurden. Erkennungsmerkmal waren der Ringkragen und teilweise auch nur eine Armbinde.

Siehe Hauptartikel Garde-Jäger-Bataillon

Zweiter Weltkrieg und Nachkriegszeit

Im Zweiten Weltkrieg und besonders zum Ende des Krieges hin fielen den deutschen Feldgendarmen der Wehrmacht und der Waffen-SS Zehntausende »Fahnenflüchtiger« in die Hände und wurden entsprechend Hitlers Parole „Der Soldat kann sterben, der Deserteur muss sterben“ exekutiert. Im Volksmund wurden die Feldgendarmen in Anspielung auf die zur Uniform gehörende metallene Plakette mit der Aufschrift Feldgendarmerie oder Feldjägerkommando, die an einer Kette um den Hals getragen wurde, als Kettenhunde bezeichnet. Darüber hinaus wurde die Feldgendarmerie durch den Heldenklau berüchtigt, da sie selbst die Flüchtlingstrecks aus dem Osten noch nach potenziell waffenfähigen Männern absuchte. Die Rolle der Feldgendarmerie zählt bisher zu den am schlechtesten aufgearbeiteten Kapiteln der NS-Gewaltherrschaft und des Zweiten Weltkriegs. Letzteres gilt zum Beispiel auch für die Verquickungen von Feldgendarmerie, Geheimer Feldpolizei, Heeres- bzw. Wehrmacht-Streifendiensten und Feldjäger-Kommandos.

Organisatorisch gesehen waren die traditionellen Feldgendarmerien von Wehrmacht und Waffen-SS in der Regel Großverbänden oder örtlichen Befehlshabern angegliedert. Anders verhielt es sich mit den Feldjäger-Kommandos. Diese wurden auf einen Führerbefehl vom Dezember 1943 hin als Reaktion auf zunehmend hinter der Front zu Tage tretende Disziplinlosigkeiten, Verwahrlosung und Zersetzungserscheinungen aufgestellt. Die Feldjäger-Kommandos waren eine unmittelbar dem Oberkommando der Wehrmacht unterstellte Ordnungstruppe. Daraus ergab sich auch die äußerst seltene Unterordnung der Waffen-SS unter die Disziplinargewalt eines zur Wehrmacht gehörenden Truppenteils. Die Befehlshaber der Feldjäger-Kommandos hatten Stellung und Befugnisse eines Armeeoberbefehlshabers einschließlich der Disziplinarstrafgewalt. In späteren Befehlen wurden den Führern der Feldjäger-Kommandos und -einheiten erstaunliche Befugnisse zugestanden, die von praktisch uneingeschränkten Postenenthebungen und dem Auflösen von Etappenorganisationen bis zum Requirieren anderer Ordnungstruppen reichte. Lediglich in die militärtaktische Führung hatten sie kein Eingriffsrecht. Wie o. a. wurden bald Kontrollen im rückwärtigen Gebiet, die Versprengtensuche, die Einrichtung von Auffang- und Sammellinien sowie die unheilbringende Fahndung nach Fahnenflüchtigen und unerlaubt von der Truppe abwesenden Soldaten zum Einsatzschwerpunkt.

Nach dem Krieg wurden die Ordnungstruppen der Wehrmacht vom Nürnberger Militärtribunal vom Vorwurf, eine verbrecherische Organisation gewesen zu sein, im Wesentlichen ausgenommen.

Die Feldgendarmerie wurde nach dem Krieg von den (West-)Alliierten als Ergänzung ihrer eigenen Militärpolizei herangezogen und blieb unter Waffen. Erst 1948/1949 wurde die Feldgendarmerie entwaffnet.

Die neue Feldjägertruppe der Bundeswehr

Die Bundeswehr übernahm für ihre militärische Ordnungstruppe schließlich die Bezeichnung „Feldjäger“ im traditionsreichen preußischen Sinne. Nach Unterzeichnung des Aufstellungsbefehls Nr. 1 für die Bundeswehr am 6. Oktober 1955 durch den damaligen General Adolf Heusinger wurde im ehemaligen Luftwaffenlazarett in Andernach unter anderem eine Militärpolizei-Lehrkompanie aufgestellt. Am 30. Januar 1956 wurde der Begriff „Militärpolizei“ durch den damaligen Staatssekretär Rust durch „Feldjäger“ ersetzt. Die Namensänderung wurde mit der Absicht durchgeführt, die Zahl der Sicherheitsorgane mit Polizeigewalt (insbesondere derjenigen, die unter Kontrolle des Bundes stehen) bewusst klein zu halten und die Truppe von den zivilen Polizeikräften abzugrenzen. Die Erinnerung an das NS-Regime mit seinen ausufernden, mitunter konkurrierenden Sicherheits- und Polizeidiensten in Verbindung mit verfassungsmäßigen Bedenken waren hierfür entscheidend.

Die Feldjägertruppe nimmt als Führungstruppe militärpolizeiliche Aufgaben wahr, ist jedoch keine Polizei im eigentlichen Sinn, wie etwa die Bundespolizei oder die Polizeien der Länder. Feldjäger besitzen im Frieden keine Weisungsbefugnis gegenüber Nicht-Bundeswehrangehörigen, es sei denn, diese halten sich in einem militärischen (Sicherheits-)Bereich auf oder es ist zur Aufgabenerfüllung notwendig (z.B. Verkehrsregelung). Damit liegen die Befugnisse der Feldjäger weit hinter denen ausländischer Militärpolizeien, z.B. der niederländischen Marechausee. Seit dem Beginn der Teilnahme der Bundeswehr an multinationalen Auslandseinsätzen (UNOSOM, spätestens aber IFOR) kann, zumindest äußerlich, die Angleichung der Feldjägertruppe an das Bild einer „Militärpolizei“, beobachtet werden (s. dazu oben „Aufgaben heute“ bzw. „Uniform heute“).

Siehe auch

Literatur

Sören Sünkler: Die Spezialverbände der Bundeswehr. Motorbuch Verlag 2007, ISBN 3613025922

Weblinks

Commons Commons: Feldjäger – Bilder, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Menzel 2002: 206






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