
| Karte | |
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| Basisdaten | |
| Fläche: | 70.547 km² |
| Leitender Geistlicher: | Landesbischof Dr. Johannes Friedrich |
| Mitgliedschaften: | VELKD EKD ÖRK Lutherischer Weltbund |
| Kirchenkreise: | 6 |
| Dekanatsbezirke: | 68 |
| Kirchengemeinden: | 1.531 |
| Gemeindeglieder: | 2.640.742 (31. Dezember 2006[1] |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
21,3 % (31. Dezember 2006) |
| Anschrift: | Meiserstr. 11-13 80333 München |
| Offizielle Website: | www.bayern-evangelisch.de/ |
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz in München und ist wie alle Landeskirchen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Kirche hat 2.640.742 Gemeindemitglieder (Stand Dezember 2006) in 1.531 Kirchengemeinden und ist damit nach der Landeskirche Hannovers und der Kirche im Rheinland nach ihrer Mitgliederzahl die drittgrößte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD und Gliedkirche der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.
Bischofskirche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern ist St. Matthäus am Sendlinger Tor in München. Weitere bedeutende evangelische Kirchen in Bayern sind die beiden Hauptkirchen von Nürnberg, St. Sebald und St. Lorenz. St. Lorenz ist die „zweite“ bayerische Bischofskirche; dort finden die Einführungen neuer Landesbischöfe statt.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Tutzing.
Inhaltsverzeichnis |
Das Gebiet der „Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ umfasst das heutige Bundesland Bayern.
Das alte Kernland Bayerns blieb auch nach der Reformation traditionell römisch-katholisch. Als zwischen 1806 und 1810 das Königreich Bayern um zahlreiche Herrschaftsgebiete auf seine heutige Ausdehnung erweitert wurde, gab es fortan innerhalb des Landes auch viele evangelische Gebiete, vor allem waren Teile Frankens (Markgraftümer Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth) und einige Freien Reichsstädte (Nürnberg, Memmingen, Kempten, Weißenburg und Windsheim) evangelisch. Alle protestantischen (lutherische und reformierte) Gemeinden des Königreichs wurden daher 1806 zu einer Kirche vereinigt (Verwaltungsunion). Dazu gehörten auch die Gebiete „links des Rheins“ (die so genannte Rheinpfalz, siehe Pfalz (Region)).
In den Gebieten „rechts des Rheins“, also im Hauptgebiet des Königreichs Bayern, wurde 1817 eine „Gesamtgemeinde“ unter einem staatlichen „Oberkonsistorium“ in München eingerichtet. Die Gemeinden blieben jedoch ihrem bisherigen Bekenntnis treu. Für die reformierten Gemeinden rechts des Rheins wurde 1853 eine selbständige Synode und eine eigene Kirchenleitung (das „Moderamen“) eingerichtet. 1918 traten die reformierten Gemeinden formal aus der Landeskirche aus und wurden selbständig (Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern). Sie schloss sich später der Evangelisch-reformierten Kirche, die ihren Sitz in Leer (Ostfriesland) hat, an. Die Bayerische Landeskirche umfasste daher ab 1919 nur noch lutherische Gemeinden und wurde ab 1921 unter der Bezeichnung „Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Bayern rechts des Rheins“ geführt. 1921 schloss sich die „Evangelische Coburger Landeskirche“ an. Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Gebiete „links des Rheins“ (Pfalz) von Bayern abgetrennt wurden, erhielt die Landeskirche 1948 ihre heutige Bezeichnung „Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern“.
Früheres Oberhaupt der „Evangelischen Kirche in Bayern“ war der jeweilige König von Bayern als „summus episcopus“. Die Verwaltungsbehörde, das Oberkonsistorium in München, wurde von einem „Präsidenten“ geleitet. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König in Bayern abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregiments). Als Oberhaupt fungierte daher zunächst der Präsident des Oberkonsistoriums. Dann erhielt die Landeskirche eine neue Verfassung. Oberhaupt war forthin ein Kirchenpräsident, der seit 1933 den Titel „Landesbischof“ führt. Die Verwaltungsbehörde wurde in „Landeskirchenamt“ umbenannt.
Weiterführende Informationen und Fakten (Akten) sind allen ernsthaft Interessierten im Landeskirchlichen Archiv der ELKB für die Öffentlichkeit zugänglich. (WD)
Die kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern sind die Landessynode, der Landessynodalausschuss, der Landeskirchenrat und der Landesbischof.
Das „Parlament“ der Landeskirche ist die Landessynode. Ihre Mitglieder, die Synodale, werden durch die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher der einzelnen Gemeinden gewählt. Die Aufgaben der Synode sind denen politischer Parlamente vergleichbar, allerdings mit Gültigkeit auf die ELKB beschränkt.
Der Landessynodalausschuss nimmt die Aufgaben der Synode außerhalb ihrer zweier Tagungen im Jahr wahr. Ihm gehören das Präsidium der Synode und 12 weitere gewählte Synodale an. Die Präsidentin der Synode leitet auch den Landessynodalausschuss.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode beziehungsweise die Präsidentin der Synode.
An der Spitze des Landeskirchenrates steht der Landesbischof (bis 1933 „Kirchenpräsident“), der alle zwölf Jahre von der Landessynode gewählt wird. Seine Amtszeit endet mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. Vorher kann ihn die Landessynode unter gewissen Voraussetzungen abberufen.
Der Landeskirchenrat besteht aus dem Landesbischof und den Oberkirchenräten der ELKB.
Der Landesbischof ist Vorsitzender des Landeskirchenrats (LKR), also dem ständigen Leitungsgremium der Kirche („Regierung“ der Kirche), dem die Leiter der jeweiligen Abteilungen des Landeskirchenamtes München sowie die 6 Regionalbischöfe angehören. Die Mitglieder führen den Titel „Oberkirchenrat“. Dieses Kollegium tagt in der Regel einmal im Monat im Landeskirchenamt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen. Die Mitglieder des Kirchenvorstands heißen „Kirchenvorsteher“. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Dekanatsbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze eine Dekanin, ein Dekan oder ein Dekaneehepaar steht. Die Dekanatsbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Dekanatssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.
Mehrere Dekanatsbezirke bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze eine Oberkirchenrätin oder ein Oberkirchenrat steht, die/der zugleich den Titel Regionalbischöfin/Regionalbischof führt. Seit 2006 teilt sich im Kirchenkreis Nürnberg ein Ehepaar diese Funktion. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 6 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).
Im Jahr 1921 sind in der Bayerischen Landeskirche Kirchenkreise eingerichtet worden. Ursprünglich gab es nur drei Kirchenkreise (Ansbach, München, Bayreuth). Aus kirchenpolitischen Erwägungen wurde 1935 vom Kirchenkreis Bayreuth das Gebiet um Nürnberg zum eigenen Kirchenkreis erklärt. Nach dem Zweiten Weltkrieg erforderte die Situation der Heimatvertriebenen evangelischen Bekenntnisses in ursprünglich rein katholischen Gegenden die Errichtung eigener Kirchenkreise für Ostbayern (1951) und Schwaben (1971).
Damit gibt es sechs Kirchenkreise:
Die 68 Dekanatsbezirke sind in 1531 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden. Darüber hinaus entstanden auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich gelegentlich auch auf mehrere Orte erstrecken kann.
Seit 1935 sind im Pfründestiftungsverband eine Vielzahl von kirchlichen Stiftungen zusammengefasst.
Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern singen beziehungsweise sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Der Verein für Christliche Kunst in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gibt seit dem Jahr 1909 die Zeitschrift Kirche + Kunst heraus.
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Gaststatus: Oldenburg | Württemberg
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