
Der Einsatzleiter Feuerwehr trägt die Verantwortung für den Ablauf des gesamten Einsatzes und ist entsprechend auch allen Einsatzkräften, unter Berücksichtigung der Befehlsstruktur, weisungsbefugt. Er erkundet die Lage und gibt Befehle für alle im Einsatz befindlichen Einheiten, sofern er aufgrund des Umfangs der Lage dies selber durchführen kann. Bei entsprechend großen Schadenslagen bildet der Einsatzleiter einen Stab in der Einsatzleitung.
Einsätzen in der Industrie mit einer anerkannten Werkfeuerwehr führt der Leiter der Werkfeuerwehr. Meist wird eine örtliche Einsatzleitung aus öffentlicher Feuerwehr und Werkfeuerwehr gebildet, das kann auch vorher abgesprochen und im Allgemeinen Gefahren- und Abwehrplan (AGAP) festgelegt werden. Darüber hinaus können betriebliche Experten zur Einsatzleitung hinzugezogen werden.
Bei den Feuerwehren in Deutschland ist die Einsatzleitung in der FwDV 100 geregelt.
Nach der taktischen Gliederung der Einsatzkräfte ergeben sich die folgenden Führungsebenen:
Die Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatzleitung ergeben sich aus der Entwicklung des Schaden- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grundsätzlich werden hierbei zweckmäßigerweise vier Führungsstufen unterschieden:
In Österreich regeln die länderspezifischen Feuerwehrgesetze die Frage des Einsatzleiters. Prinzipiell reiht sich die Verantwortung nach:
der örtlich zuständigen Feuerwehr. Auch wenn mehrere Feuerwehren im Einsatz sind, hat er unabhängig ob es sich um einen Brandeinsatz oder um einen Technischen Einsatz handelt, die Gesamteinsatzleitung. Im Falle eines Einsatzes im Bereich eines Betriebes mit einer Betriebsfeuerwehr, so ist der Einsatzleiter von der Betriebsfeuerwehr. Weitere Ausnahmen sind Einsätze im Bahnbereich (Einsatzleiter der ÖBB), Einsätze auf Flughäfen, Einsätze auf internationalen Gewässern (Donau), Einsätze mit Wasserverschmutzung (Wasserrecht) sowie Katastropheneinsätze.
Bei größeren Einsätzen wird der Einsatzleiter den gesamten Bereich in einzelne Einsatzabschnitte mit eigenen unterstellten Einsatzbereichsleiter aufteilen (z. B. Löschwasserversorgung, Brandbekämpfung Ost-Seite, Brandbekämpfung West-Seite).
Im Katastropheneinsatz wird die Einsatzleitung vom zuständigen Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann übernommen. Das heißt aber nur, dass er die Weisungen von der Behörde bekommt. Die Umsetzung innerhalb der Feuerwehr obliegt wieder dem EL der Feuerwehr. Das gleiche gilt auch für Einsätze im Bereich des Gewässerschutzes. Hier hat die Behördeneinsatzleitung jeweils die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat.
Weiters wächst die Einsatzleitung proportional zur Größe des Einsatzes. Das heißt, der Einsatzleiter wird sich ab einer gewissen Einsatzgröße einen Stab bilden, der ihn berät bzw. ihm organisatorische und logistische Aufgaben abnimmt. Verantwortlich bleibt aber immer der Einsatzleiter.
Siehe auch: Einsatzleitfahrzeug,
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