Eduard Dingeldey


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Eduard Dingeldey

Eduard Dingeldey (* 27. Juni 1886 in Gießen; † 19. Juli 1942 in Heidelberg) war ein deutscher Jurist und Politiker (DVP).

Dingeldey studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft, wurde Regierungsassessor in Worms und arbeitete später als Rechtsanwalt in Darmstadt.

Er wurde 1919 Mitglied und Parteivorsitzender der Deutschen Volkspartei in Hessen. 1919 bis 1928 gehörte er für die DVP dem hessischen Landtag an und war dort Fraktionsvorsitzender. Von 1922 bis 1928 war er zudem Mitglied im Reichsparteivorstand.

Dingeldey war von Mai 1928 bis November 1933 Mitglied des Reichstags und seit 1930 Fraktionsvorsitzender seiner Partei[1]. Er setzte sich ab 1930 für die Bildung einer sogenannten „Staatsbürgerpartei“ ein, scheiterte aber mit diesem Vorhaben.

Von 1931 bis zur Auflösung der Partei 1933 war Dingeldey Vorsitzender der DVP. Innerhalb der DVP versuchte er zwischen den Liberalen und den Rechten zu vermitteln, was ihm aber kaum gelang. 1932 traf er zusammen mit der DNVP ein Wahlabkommen, das sich gegen SPD und Zentrum richtete. Obwohl er sich zunächst gegen eine Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten ausgesprochen hatte und noch im Juni 1933 die von seinem Stellvertreter Otto Hugo geförderte Überführung der DVP in die NSDAP abgelehnt hatte, wechselte er 1933 als Hospitant zur NSDAP-Reichstagsfraktion.

Während der Zeit des Nationalsozialismus arbeitete er wieder als Rechtsanwalt.

Familie

Sein Bruder war der Landrat Alfred Dingeldey.

Quellen

  1. Heinrich Brüning: Memoiren 1918 - 1934, Deutsche Verlags-Anstalt GmbH, Stuttgart, 1970, S. 697

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