
Eduard Dietz (1. November 1866 in Karlsruhe; † 17. Dezember 1940 in Stuttgart) war ein deutscher Jurist und Politiker. Er gilt als Schöpfer der republikanischen Verfassung des Landes Baden.
Dietz stammte aus einfachen Verhältnissen. Gleichwohl ermöglichten die Eltern den Besuch des humanistischen Gymnasiums in Karlsruhe. Nach dem Abitur 1885 studierte er in Heidelberg Rechtswissenschaften und wurde 1889 promoviert. Während seines Studiums war er in der Burschenschaft Franconia aktiv und verfasste für Zeitschriften der Burschenschaften zahlreiche Beiträge. Dabei fühlte er sich vor allem deren demokratischer Ursprungstradition und der Revolution von 1848 verbunden. Unter anderem verfasste er 1895 die Geschichte der deutschen Burschenschaft in Heidelberg.
Nach dem Studium und dem juristischen Vorbereitungsdienst war Dietz zunächst einige Zeit im Justizministerium von Baden beschäftigt, ehe er Amtsrichter in Offenburg und später in Karlsruhe wurde. Im Jahr 1900 wurde er zum Landgerichtsrat am Landgericht Karlsruhe ernannt.
Dietz hatte sich inzwischen zum Marxismus bekannt und war der SPD beigetreten. Auf eigenen Wunsch trat er aus dem Staatsdienst aus und wurde Rechtsanwalt in Karlsruhe. Einen Namen als Strafverteidiger machte sich Dietz 1907 mit der Verteidigung von Carl Hau, dem man vorgeworfen hatte, seine Schwiegermutter umgebracht zu haben. Dies war einer der spektakulärsten Mordfälle in Karlsruhe und bot Stoff für Spielfilme und auch der Roman Der Fall Maurizius von Jacob Wassermann wurde von ihm beeinflusst. Nur auf Grund von Indizien wurde der Angeklagte zum Tode verurteilt und später dann zu lebenslänglich begnadigt. Für Dietz waren die Erfahrungen in dem Prozess ein Ausgangspunkt, um eine umfassende Strafrechtsreform sowie eine Reform der Juristenausbildung zu fordern.
Neben der juristischen Tätigkeit engagierte er sich für die Gartenstadtbewegung und war an der Entstehung der Gartenstadtsiedlung in Karlsruhe-Rüppurr. Seit 1911 saß er für die SPD in der Stadtverordnetenversammlung.
Nach der Novemberrevolution war er Vertreter der SPD in der so genannten Viererkommission zur Ausarbeitung einer neuen badischen Verfassung. Neben ihm waren darin Johann Zehnter (Zentrum), Karl Glockner (Nationalliberale Partei) sowie Friedrich Weill (Fortschrittliche Volkspartei) vertreten. In diesem Gremium spielte Dietz eine führende Rolle. Er gehörte auch dem am 5. Januar 1919 von der badischen Nationalversammlung gewählten Verfassungsausschuss an, dessen Vorsitzender er wurde. Außerdem gehörte er dem Vorstand der sozialdemokratischen Fraktion an. Auch auf die Verhandlungen des Verfassungsausschuss nahm Dietz entscheidenden Einfluss. So gelang es ihm gegen den Widerstand des Zentrums ein Einkammerparlament durchzusetzen. In dem Entwurf von Dietz war außerdem eine starke Stellung des Parlaments verankert. Dagegen war die Exekutive relativ schwach, so sollten die Ministerpräsidenten (nach dem Entwurf als Staatspräsident bezeichnet) jedes Jahr neu gewählt werden.
Letztlich wurde der weitgehend von Dietz entworfene Verfassungsentwurf fast ohne Veränderungen im März 1919 von der Nationalversammlung angenommen, musste allerdings nach dem Entwurf noch durch eine Volksabstimmung bestätigt werden. Da Dietz offenbar meinte, dass er seine Aufgabe erfüllt hatte, gab er noch vor der Volksabstimmung im April 1919 sein Mandat auf. Im Jahr 1920 trat Dietz aus der SPD aus und legte auch sein Stadtratsmandat nieder.
Dietz vertrat entschieden die Vereinbarkeit von Christentum und Sozialismus und engagierte sich in verschiedenen Organisationen des religiösen Sozialismus. So gehörte zu den Gründern der Evangelischen Volkskirchlichen Vereinigung. Später war Dietz Mitglied im Bund der religiösen Sozialisten Deutschlands. Dietz blieb weiterhin als Anwalt tätig und war von 1922 bis 1933 Vorsitzender der badischen Anwaltskammer.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Dietz, Eduard |
| KURZBESCHREIBUNG | Jurist und Politiker |
| GEBURTSDATUM | 1. November 1866 |
| GEBURTSORT | Karlsruhe |
| STERBEDATUM | 17. Dezember 1940 |
| STERBEORT | Stuttgart |
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