
Als Drittmittel bezeichnet man im Wissenschaftsbetrieb jene Anteile an der Finanzierung von konkreten Forschungsvorhaben, die nicht aus dem Etat der vom zuständigen Ministerium für die Hochschulen bereitgestellten Mittel stammen (diese Mittel sind dann die Erstmittel). Entgegen einer weitverbreiteten Meinung stammen Drittmittel nicht nur aus der Privatwirtschaft, sondern auch aus öffentlichen Forschungsförderungen bestimmter Forschungsprojekte wie z. B. der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Der Anteil der Drittmittel am Gesamtetat der Hochschulen (ohne die medizinischen Einrichtungen) beträgt mittlerweile knapp 20 %.
Teilweise wird noch zwischen Zweitmitteln und Drittmitteln unterschieden: Zweitmittel sind dann Mittel staatlicher Stellen, etwa der DFG, während Drittmittel aufgrund von Verträgen mit anderen Auftraggebern fließen.[1]
Problematisch an Drittmitteln ist die Einflussnahme der Geldgeber auf die Forschungsfreiheit, insbesondere wenn sie Anreize für angewandte und ergebnisorientierte Forschung bieten.
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